Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 26.01.2005 - 37 C 18086/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines Anscheinsbeweises bei Verlust einer Scheckkarte und den daraus folgenden Abbuchung mittels korrekter PIN-Code-Nummer des Scheckkarteninhabers
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
EC-Karte gestohlen - widerrechtliche Abbuchungen, Gutschriftsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …
Auszug aus AG Düsseldorf, 26.01.2005 - 37 C 18086/00
Denn aufgrund der BGH-Entscheidung (NJW 2004/3623) steht fest, dass der Anscheinsbeweis greift, dass für den Verlust einer Scheckkarte und der daraus folgenden Abbuchung mittels korrekter PIN-Code-Nummer der Scheckkarteninhaber verantwortlich ist.